Chronik

 

Vorgeschichte der Planung

 

Bereits in den 50-er Jahren wurden Vorplanungen für die Umgehungen einzelner Ortslagen entlang der B 252 durchgeführt. Diese wurden Anfang der 60-er Jahre aufgegeben, da die damals konzipierte BAB Bremen - Gießen (A 100) -parallel zur B 252 verlaufend- die Verkehrsbelastung auf der Bundesstraße erheblich reduziert, und somit die Verkehrsprobleme in den Ortsdurchfahrten gelöst hätte.

 

Nachdem bei der Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen im Jahr 1980 die A 100 nicht mehr enthalten war, wurden die Planuntersuchungen für die Neuführung der B 252 wieder aufgenommen. Der Bundesverkehrswegeplan sieht seit dieser Zeit die Umgehungsstraßen im Zuge der B 252 vor und sie sind gemäß Kabinettbeschluss zum BVWP 92 dem vordringlichen Bedarf zugeordnet.

 

Im Bundesverkehrswegeplan 2003 (Beschluss der Bundesregierung vom 02. Juli 2003) ist die Ortsumgehung Twiste als neues Vorhaben mit Planungsrecht für den weiteren Bedarf eingestuft. Bei der Überprüfung der Bedarfspläne für die Bundesfernstraßen in 2010 wurde festgestellt, dass aufgrund gleichgebliebener Rahmenbedingungen eine Fortschreibung nicht erforderlich ist. Es ist jedoch vorgesehen, in 2015 einen neuen Bundesverkehrswegeplan aufzustellen.

 

Bereits im Jahr 1974 stellte das damalige Straßenbauamt Arolsen in einer Informationsveranstaltung 3 mögliche Varianten zur Ortsumgehung Twiste in Form von Grundsatzplanungen vor:

  • die ortsferne Südumgehung,
  • die ortsnahe Südumgehung,
  • die bahnparallele Trasse.

 

1983 wurde den Mitgliedern des Ortsbeirates Twiste 3 Planungen vorgestellt:

 

•Beibehaltung der bisherigen Linie in der Ortsdurchfahrt mit Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge östlich und westlich des Ortes

 

  • die bahnparallele Trasse und
  • •die ortsnahe Südumgehung

 

Am 10.06.1985 gab es jedoch einen Grundsatzbeschluss der Gemeinde für den Bau einer ortsfernen Südumgehung südlich des Burgberges. Bei dem Behördentermin am 06.03.1989 in Twiste lehnte die Naturschutzbehörde die ortsferne Südumgehung wegen den Nachteilen hinsichtlich des Naturschutzes und der Landwirtschaft sowie den Eingriffen in intakte Waldgebiete ab.

 

Am 20.06.1989 wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie in Auftrag gegeben, die im Juni 1991 abgeschlossen wurde und die Troglösung parallel zur Bahn als Vorzugsvariante auswies. Die UVS wurde im August im Bauausschuss und im Dezember 1991 im Gemeindeausschuss vorgestellt. Der im Januar 1992 verfasste Gemeindevertreterbeschluss sprach sich gegen die Troglösung und für die Südumgehung mit neuer Führung über das Kälbertal aus.

 

Im November 1992 wurde die UVS um eine qualitative Einschätzung der Kälbertaltrasse erweitert, da diese Trassenführung aus der Forderung der Gemeinde entstand und bis dahin nicht vorgesehen war.

 

Da die 1991 abgeschlossene UVS nicht mehr der gültigen Gesetzeslage entsprach (unzureichende faunistische Erhebungen, keine Berücksichtigung der städtebaulichen Situation und Entwicklung sowie fehlende Gegenüberstellung von Siedlung und Natur), wurde 1995 die UVS überarbeitet. Am 25. September 1995 wurde die Raumbedeutsamkeitsanalyse vorgestellt und die im weiteren Verfahren zu untersuchenden Varianten festgelegt:

 

  • Nordumgehung
  • •Südumgehung mit 2 weiteren Untervarianten
  • •Troglösung
  • •Null-Variante
  • •Null-Plus-Variante

 

Im Laufe der Bearbeitung ist die UVS um 2 weitere Varianten erweitert worden:

 

  • Nordvariante mit Einschnitt
  • •Trogvariante mit Tunnel

 

Im Juli 1999 wurde die Umweltverträglichkeitsstudie mit folgendem Ergebnis fertig gestellt:

 

  • •Die abgedeckelte Troglösung erhält den Vorzug gegenüber der offenen Troglösung.
  • •Die Südvariante S3 erhält den Vorzug gegenüber den Südvarianten S2 und S1.
  • •Die Nordvariante Tunnel erhält den Vorzug gegenüber der Nordvariante Einschnitt.

 

•Bezogen auf die Gesamtabwägung der Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Landschaft (Landschaftsbild/Erholung) Boden, Wasser und Klima/Luft wird die Trogvariante mit Deckel am günstigsten beurteilt, gefolgt von der Nordvariante mit Tunnel und der Südvariante S3.

 

•Bezogen auf das Schutzgut „Mensch“ (Wohnen/Wohnumfeld), Kultur- und Sachgüter ergibt sich jedoch eine andere Rangfolge. Die Troglösung wird als ungünstigste Lösung eingestuft.

 

•Aus Sicht des Städtebaues liegen die Südvarianten vor den Nordvarianten. Die Trogvarianten werden ausgeschlossen.

 

Die UVS weist somit keine eindeutige Vorschlagsvariante aus. In der Abwägung bleiben

 

  • •die Nordvariante mit Tunnel und
  • •die Südvariante S3

 

übrig.

 

In der Gesamtabwägung aus den Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsstudie, der Verkehrsuntersuchung und den Kosten für die Realisierung der Maßnahme erhält die Südvariante S3 den Vorzug. Mit Bericht vom 28. Juni 2000 wurde über das HLSV und dem HMWVL dem damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen das Kostenmanagement mit der Variante S3 als Vorzugslinie vorgelegt. Am 10. Januar 2002 hat das BMVBS dem Vorschlag zugestimmt, die Variante S3 der weiteren Planung zugrunde zu legen.

 

Nach Aktualisierung der naturschutzfachlichen Beiträge, die durch die Anpassung des nationalen Rechts an die europäische Gesetzgebung erforderlich wurden, erfolgte eine intensive Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Kassel zur Vorbereitung eines eventuell erforderlichen Raumordnungsverfahrens. Das Regierungspräsidium teilte mit Schreiben am 08.12.2004 mit, dass aus regionalplanerischer Sicht gegen die Variante S3 keine Bedenken bestehen. Auf die Durchführung eines förmlichen Raumordnungsverfahrens wird verzichtet.

 

Im Regionalplan Nordhessen 2009 ist die Ortsumgehung Twiste in der Dringlichkeitskategorie "Geplante Maßnahmen (Kategorie I)" eingestuft. Trassen dieser Kategorie benötigen kein weiteres landesplanerisches Verfahren. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Twistetal ist die Südumgehung nicht enthalten. Im Landschaftsplan der Gemeinde vom März 1988 sind eine ortsnahe und eine ortsferne Südumgehung dargestellt. Bereits am 17. Juni 2002 hat die Gemeindevertretung in Ihrer Sitzung mit 15 Ja-Stimmen gegen 2 Nein-Stimmen der Vorzugsvariante S3 zur Ortsumgehung Twiste zugestimmt.

 

Die Planung der B 252, Ortsumgehung Twistetal/Twiste ist Gegenstand der folgenden Untersuchungen und Verfahren gewesen:

 

  • Aufnahme in den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen
  • •Durchführung einer Umweltverträglichkeitsstudie 1991/1992
  • •Durchführung einer Umweltverträglichkeitsstudie nach den Richtlinien des UVPGesetzes 1995/1999
  • •Prüfung des Vorhabens hinsichtlich der Beeinträchtigung von streng geschützten Arten gemäß § 19 (3) BNatSchG
  • •FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 (1) BNatSchG für das FFH-Gebiet DE 4620-304 „Twiste mit Wilde, Watter und Aar“
  • •Faunistische Sonderuntersuchungen und artenschutzrechtliche Prüfung nach § 19, 42 und 62 BNatSchG (europarechtlich, streng geschützte Arten und besonders geschützte Arten)
  • •Kostenmanagement beim BMVBW 2000/2002
  • •Verkehrsuntersuchung 1999
  • •Verkehrsuntersuchung 2007
  • •Fachgutachten zur Ermittlung der Belastbarkeitsgrenzen als Teil der Bewertung der FFH-Verträglichkeit bei Stickstoffdepositionen bezogen auf das FFH-Gebiet "Twiste mit Wilde, Watter und Aar"

 

Im September 2009 wurde der Vorentwurf dem Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen zur Prüfung vorgelegt. Mit Erlass vom 18.05.2010 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Sichtvermerk zu dieser Straßenbaumaßnahme erteilt.

 

(Quelle: Erläuterungsbericht für die Ortsumgehung Twistetal/Twiste im Zuge der B 252 - Planfeststellung)

 

In der Ortsbeiratsitzung am 28.08.2013 stimmen die Twister Volksvertreter erneut mit einer überragenden Mehrheit für die vorliegenden Planungen der Ortsumgehung Twiste (7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung).